Lampenpflicht für e-Bikes!
vor 3 Jahren von Traildevil
Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Strassengesetze für E-Bikes
verabschiedet. Die Konsequenz: Ab April 2022 müssen alle E-MTBs – also
auch solche mit Tretunterstützung bis 25 km/h - mit einem Tagfahrlicht
ausgestattet sein, sofern sie auf öffentlichen Strassen verwendet
werden.
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Wenig erfreulich - das neue Gesetz gilt nicht nur bei Dämmerung/Dunkelheit, die Lichtpflicht muss auch tagsüber erfüllt werden. Die neue Verordnung des Bundesamts für Strassen ASTRA ändert die Anforderungen an die Lichtquelle nicht, es können sowohl abnehmbare Akkulampen oder fix installierte Lichtquellen verwendet werden. Wer also ab 1. April – kein Scherz! – ohne Tagfahrlicht erwischt wird, kann zu einer Ordnungsbusse von 20 Franken verbrummt werden. Kommentare

Wenig erfreulich - das neue Gesetz gilt nicht nur bei Dämmerung/Dunkelheit, die Lichtpflicht muss auch tagsüber erfüllt werden. Die neue Verordnung des Bundesamts für Strassen ASTRA ändert die Anforderungen an die Lichtquelle nicht, es können sowohl abnehmbare Akkulampen oder fix installierte Lichtquellen verwendet werden. Wer also ab 1. April – kein Scherz! – ohne Tagfahrlicht erwischt wird, kann zu einer Ordnungsbusse von 20 Franken verbrummt werden. Kommentare